Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI
Für Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, ist ab Juli 2022 der Beratungseinsatz wieder verpflichtend.
Die Beratung dient der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung der Pflegepersonen. Mit dem Beratungsbesuch soll die Qualität der häuslichen Pflege gesichert werden.
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